Einweisung in Medizingeräte
Zielgruppe | Beauftragte Personen (=Folgeeinweiser) und Anwender der jeweiligen Medizingeräte |
Anmeldung über Bildungsportal |
Für die Anerkennung der Schulung als Dienstzeit muss die Anmeldung über Ihren Vorgesetzten erfolgen. |
Wenn ihr Bereich eine Herstellereinweisung benötigt kontaktieren Sie uns bitte. |
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Zentrale Herstellereinweisungsangebote |
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Web base training und E-learning zu Medizinprodukten |
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Ziel der Schulung:
Eine fehlerhafte Anwendung von Medizingeräten ist die häufigste Ursache für negative Vorkommnisse mit Medizingeräten. Neben Ihrer fachlichen Qualifikation aufgrund Ihrer Ausbildung trägt die Geräteeinweisung wesentlich dazu bei, um Schadensfälle zu vermeiden.
Die Medizinproduktebertreiberverordnung bestimmt, dass alle Anwender eines aktiven Medizingerätes eine Einweisung nachweisen müssen.
Die Einweisung in Medizingeräte nach Anlage 1 MPBetreibV darf nur durch den Hersteller oder vom Betreiber beauftragte Personen (=Folgeeinweiser) erfolgen.
Abteilungsverantwortliche müssen ausreichend beauftragte Personen(Folgeeinweiser) benennen, die an einer Herstellereinweisung teilnehmen, damit die Einweisung aller Anwender gewährleistet ist.
Hinweis:
Auch Softwareänderungen können eine erneute Geräteeinweisung erfordern. Sollten Sie bereits über eine Einweisung für diesen Gerätetyp besitzen, überprüfen Sie bitte, ob Sie auf den aktuellen Softwarestand ihres Gerätes eingewiesen sind.